Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Jugendamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2501
Telefax: 04261 983-2549
E-Mail:

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Jugendamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4501
Telefax: 04761 983-4548
E-Mail:

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Aufgrund von Personalausfällen können in BRV derzeit nur eingeschränkt Beratungstermine vereinbart werden. Bitte rechnen Sie mit einer längeren Wartezeit.


Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

Allgemeine Informationen

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

Verfahrensablauf
  1. Mitteilung der Änderungen
  2. Prüfung der Zuständigkeit und des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale
  3. Weitergewährung der Leistung ohne Bescheid, Abänderungsbescheid oder Ablehnung
    3a) Bei beabsichtigter Ablehnung Anhörung vor der Ablehnung
An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltsvorschussstelle: Sie können Änderungen bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt mitteilen.

Zuständige Stelle

Unterhaltsvorschussstelle: Sie können Änderungen bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt mitteilen.

Voraussetzungen
  • Sie erhalten Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.
  • Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise über etwaige eingetretene Änderungen

  • z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
  • Meldebescheinigung
  • ggf. gültiger Nachweis über Aufenthaltstitel
  • etwaige Unterhaltstitel/-urkunden
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen und a b Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen unterschiedlich.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare
  • Formlose Änderungsmitteilung
  • Persönliches Erscheinen nicht zwingend notwendig, im Einzelfall jedoch sinnvoll
  • Ggf. weitere private Anbieter
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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