Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Bauamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4707
Telefax: 04761 983-884706
E-Mail:

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Bauamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2706
Telefax: 04261 983-2729
E-Mail:

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte

Zuständige Stelle

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftliche Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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