Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).
Antrag auf Befreiung der Ausweispflicht
Ansprechpartner/in
Einheitsgemeinde Scheeßel | |
Untervogtplatz 1 27383 Scheeßel Telefon: 04263 9308-0 Telefax: 04263 9308-1809 E-Mail: info@scheessel.deHomepage: https://www.scheessel.de/ |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Dieser Antrag (ausgefüllt)
- die ungültigen Ausweisdokumente
- eine Vollmacht, die zur Befreiung von der Ausweispflicht berechtigt oder der Betreuungsausweis
- gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.