Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Gesundheitsamt - Dienststelle BRV
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-5209
Telefax: 04761 983-5249
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3203
Telefax: 04261 983-3249
E-Mail:

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle Zeven
GesundheitsamtDr.-Otto-Straße 2
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6201
Telefax: 04281 983-5249
E-Mail:

Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

Verfahrensablauf
  • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre 
  • Erforderliche Zulässigkeit 
  • Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
  • Sachkunde 
  • physisch und psychisch Eignung
  • geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation 
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
  • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
  • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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