Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Naturschutzamt
Naturschutzamt
Am Neuen Markt 8
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2802
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.de


Parkmöglichkeiten:
keine


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Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.

Allgemeine Informationen

Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.

Im Landkreis Rotenburg (Wümme) gibt es aktuell keine Landschaftsschutzgebiete, deren Verordnung ein Befahresverbot enthält.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.6 an. Es fallen ggf. Geb ü hren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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