Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)| Jugendamt - Dienststelle ROW | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2501 Telefax: 04261 983-2549 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
|
| Jugendamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4501 Telefax: 04761 983-4548 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
die Feststellung der Vaterschaft oder
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
nicht angegeben
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
nicht angegeben
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Keine
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben