Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beistandschaft durch das Jugendamt - Beendigung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Jugendamt - Dienststelle ROW | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2501 Telefax: 04261 983-2549 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
|
| Jugendamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4501 Telefax: 04761 983-4548 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Voraussetzungen
- Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Welche Gebühren fallen an?
- :
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben