Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Mitbürger gelten vom Recht des Heimatstaates her diverse Sondervorschriften. Bitte wenden Sie sich bezüglich der erforderlichen Unterlagen an das Standesamt.
Je nach Familienstand sind folgende Urkunden zur Anmeldung der Eheschließung mitzubringen:
Beide Eheschließende sind ledig und haben keine Kinder
• je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
• erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Einwohnermeldeämter (bei Wohnsitz außerhalb)
• Personalausweise oder Reisepässe
Beide Eheschließende sind ledig, es sind Kinder vorhanden
• je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
• erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Einwohnermeldeämter (bei Wohnsitz außerhalb)
• Personalausweise oder Reisepässe
• Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
Einer der beiden Eheschließenden ist geschieden oder verwitwet
• aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister des geschiedenen/verwitweten Eheschließenden (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
• erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Einwohnermeldeämter (bei Wohnsitz außerhalb)
• Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde (falls nicht vorhanden: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk)
• Personalausweise oder Reisepässe
• evtl. Geburtsurkunden gemeinsamer, minderjähriger Kinder