Eheschließung

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Einheitsgemeinde Scheeßel
Frau P. Schneider
Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer EG 16 // EG
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 93081834
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Anmeldung der Eheschließung:

Für die Anmeldung der Eheschließung ist grundsätzlich der Standesbeamte zuständig, in dessen Bereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bevor die Ehe geschlossen werden kann, hat der Standesbeamte zu prüfen, ob zwischen den Eheschließenden Ehehindernisse bestehen. Dazu dient die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot). Zur Anmeldung sollten möglichst beide Eheschließende persönlich erscheinen. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin (04263/9308-1834)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Mitbürger gelten vom Recht des Heimatstaates her diverse Sondervorschriften. Bitte wenden Sie sich bezüglich der erforderlichen Unterlagen an das Standesamt.

Je nach Familienstand sind folgende Urkunden zur Anmeldung der Eheschließung mitzubringen:

Beide Eheschließende sind ledig und haben keine Kinder
• je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
• erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Einwohnermeldeämter (bei Wohnsitz außerhalb)
• Personalausweise oder Reisepässe

Beide Eheschließende sind ledig, es sind Kinder vorhanden
• je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
• erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Einwohnermeldeämter (bei Wohnsitz außerhalb)
• Personalausweise oder Reisepässe
• Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder

Einer der beiden Eheschließenden ist geschieden oder verwitwet
• aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister des geschiedenen/verwitweten Eheschließenden (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
• erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Einwohnermeldeämter (bei Wohnsitz außerhalb)
• Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde (falls nicht vorhanden: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk)
• Personalausweise oder Reisepässe
• evtl. Geburtsurkunden gemeinsamer, minderjähriger Kinder

Welche Gebühren fallen an?
  • Prüfung der Ehefähigkeit 75,00€
  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligung 125,00€
  • Erste Eheurkunde 20,00€
  • Eheschließung bei Ermächtigung eines anderen Standesamtes 55,00€
  • Eheschließung außerhalb der Dienstzeit 130,00€
Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 1. Juli 1998 sind keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben. Die Möglichkeit, Trauzeugen mitzubringen besteht aber weiterhin. Trauzeugen sollten volljährig sein. Sie dürfen mit dem Brautpaar in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis stehen. Sie müssen sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

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