Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Gesundheitsamt - Dienststelle BRV
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-5209
Telefax: 04761 983-5249
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3203
Telefax: 04261 983-3249
E-Mail:

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle Zeven
GesundheitsamtDr.-Otto-Straße 2
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6201
Telefax: 04281 983-5249
E-Mail:

Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Befähigungsschein 
  • Sachkundenachweis
  • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung 
  • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften 
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
  • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
  • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
  • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
  • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Rechtsmittel des jeweiligen Landes
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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