Sind Sie mindestens 16 Jahre alt? Dann müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. Auch jüngere Kinder können auf Wunsch den Personalausweis beantragen, es besteht aber keine Pflicht.
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Ansprechpartner/in
| Frau S. Bassen | |
| Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer EG 12 // EG Untervogtplatz 1 27383 Scheeßel Telefon: 04263 9308-1832 E-Mail: s.bassen@scheessel.de | |
| Frau D. Landgraf | |
| Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer EG 12 // EG Untervogtplatz 1 27383 Scheeßel Telefon: 04263 9308-1831 E-Mail: d.landgraf@scheessel.de | |
Allgemeine Informationen
Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.
Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.
Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:
-
Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
- außer: Anschrift, Größenangabe
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
An wen muss ich mich wenden?
örtliche Personalausweisbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
- :46,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Für antragstellende Person ab 24 Jahren - :46,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Für antragstellende Person ab 24 Jahren - :27,60 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Für antragstellende Person unter 24 Jahren - :27,60 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Für antragstellende Person unter 24 Jahren - :10,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis - :10,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis - :13,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz - :13,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz - :30,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - :30,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - :6,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen. - :6,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen. - :15,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse - :15,00 EUR
Vorkasse notwendig
Erläuterung zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
- :6 Jahre
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre. - :6 Jahre
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre. - :10 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre. - :10 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.