Informationen zum Personalausweis
Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Ansprechpartner/in
| Einheitsgemeinde Scheeßel | |
| Untervogtplatz 1 27383 Scheeßel Telefon: 04263 9308-0 Telefax: 04263 9308-1809 E-Mail: info@scheessel.deHomepage: https://www.scheessel.de/ | |
Allgemeine Informationen
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Zuständige Stelle
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Anträge / Formulare
Nicht angegeben