Erteilung von Informationen zum Personalausweis

Ansprechpartner/in
Einheitsgemeinde Scheeßel
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 9308-0
Telefax: 04263 9308-1809
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­schees­sel.­de/

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Informationen zum Personalausweis

Allgemeine Informationen

Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Zuständige Stelle

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

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