Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Erziehungsbeistand beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Jugendamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4501 Telefax: 04761 983-4548 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Jugendamt - Dienststelle ROW | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2501 Telefax: 04261 983-2549 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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| Jugendamt - Dienststelle Zeven | |
| Mückenburg 26 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6020 Telefax: 04281 983-6030 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
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Allgemeine Informationen
Ein Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche im Alltag, besonders im Umgang mit Eltern und sozialen Problemen.
Die Hilfe umfassen:
- Gespräche über Ängste, Probleme und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung belastender Erfahrungen
- Unterstützung bei Konflikt- und Problemlösungen mit Familie, Freunden und anderen
- Begleitung bei Behördengängen und Terminen
- Förderung der schulischen und beruflichen Integration
Junge Volljährige mit dem Oberziel Verselbstständigung erhalten spezifische Hilfen, die darauf abzielen, ihnen ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen:
- Unterstützung bei der Suche nach Ausbildung, Arbeit und Wohnraum
- Begleitung bei der Loslösung von den Eltern
- Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenzen
- Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten wie Haushaltsführung und Finanzmanagement
- Beratung und Begleitung bei Behördengängen und im Alltag
- Entwicklung einer langfristigen Lebensperspektive und Stärkung des Selbstvertrauens
Verfahrensablauf
Der konkrete Verfahrensablauf zur Beantragung einer Hilfe zur Erziehung gestaltet sich wie folgt:
- Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle, meist das Jugendamt, das prüft, ob und welche Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind.
- Sie erhalten Beratung zur geeigneten Hilfeform und Unterstützung bei der Antragstellung, auch Informationen zu alternativen Hilfen.
- Bei einem Beratungsgespräch werden die Situation und Bedürfnisse der Familie analysiert
- Nach Antragstellung und Bewilligung der Hilfe wird ein gemeinsamer Hilfeplan erstellt, in dem Ziele, Art und Umfang der Hilfe festgelegt werden.
- Im Hilfeplanverfahren sind alle Beteiligten einbezogen: Eltern, Kinder oder Jugendliche, Jugendamt und Leistungserbringer.
- Wichtig ist, dass die Hilfe zum Wohl des Kindes dient und alle Familienmitglieder davon profitieren
- Während der Hilfe erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Hilfeplans, um den bestmöglichen Erfolg sicherzustellen.
Dieser strukturierte Ablauf stellt sicher, dass Hilfen zur Erziehung passgenau und auf die individuellen Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das örtliche Jugendamt
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig (das prüft das Jugendamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben