Fahrerlaubnis erstmalig für die Klasse B beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Straßenverkehrsamt Bremervörde
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-2400
Telefax: 04761 983-4498
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2400
Telefax: 04261 983-2499
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Straßenverkehrsamt Zeven
KFZ-Zulassungsstelle Zeven
Nelkenweg 70
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6130
Telefax: 04281 983-6145
E-Mail:

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, Sie werden dann am Eingang abgeholt. Die Gebäude dürfen nur mit einem Mund-Nasenschutz betreten werden.

Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Annahmeschluss der Kfz-Zulassungsstelle ist vormittags jeweils 11.30 Uhr.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

Allgemeine Informationen

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, dessen Gesamtmasse nicht mehr als 750 Kilogramm beträgt. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzungen
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
  • Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule
Welche Gebühren fallen an?
  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :12 Monate
    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht vorhanden. 

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

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