Wenn Sie das Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwerben oder kündigen möchten, wenden Sie sich bitte an die Ortsbürgermeister*in der Ortschaft, in der der Friedhof liegt. Bitte beachten Sie, dass für die Scheeßeler Friedhöfe (Peterstraße und Leehopweg) die Kirchengemeinde zuständig ist.
Bei allgemeinen Fragen zum Friedhofsgebührenbescheid der Ortschaften können Sie sich an Frau Baden wenden: m.baden@scheessel.de. Für die Friedhofsgebührenbescheide der Scheeßeler Friedhöfe ist die Kirchengemeinde zuständig.
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner, sowie als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhaue auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
