Regelungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe oder Einfuhr von
Tierarzneimitteln sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)
geregelt. Nähere Informationen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)| Veterinäramt | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2357 Telefax: 04261 983-2399 E-Mail: 39@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Regelungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe oder Einfuhr von Tierarzneimitteln sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) geregelt. Nähere Informationen erteilt die zuständige Stelle.
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade Weser.
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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