Hochwasserschäden erfassen

Ansprechpartner/in
Einheitsgemeinde Scheeßel
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 9308-0
Telefax: 04263 9308-1809
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­schees­sel.­de/

Teaser

Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.

Allgemeine Informationen

Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.

Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.

Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:

  • Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
  • Außenanlagen
  • Grünflächen
  • Parkanlagen
  • Infrastruktur etc
Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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