Hundesteuer

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Einheitsgemeinde Scheeßel
Herr L. Drewes
Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer OG 3 // 1. OG
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 93081826
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Scheeßel ist die Haltung von Hunden, die älter als drei Monate sind, steuerpflichtig. Wenn Sie sich einen Hund anschaffen oder mit einem Hund in die Gemeinde ziehen, müssen Sie den Hund innerhalb einer Woche anmelden. Hierzu füllen Sie bitte die Anmeldung aus und senden uns diese zu. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Bei der Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Die Hundesteuer beträgt jährlich ab dem 01.01.2024:

  • für den ersten Hund 48,00 €
  • für den zweiten Hund 80,00 € und
  • für jeden weiteren Hund 105,00 €

Die Hundesteuer für gefährliche Hunde beträgt jährlich ab dem 01.01.2024:

  • je Hund 500,-- Euro

Der Tatbestand "gefährlicher Hund" hat nichts mit der Rasse des Hundes zu tun. Die gesonderte Hundesteuer betrifft Hunde, die in der Vergangenheit bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und bei denen die Gefährlichkeit durch eine Behörde (z.B. das Veterinäramt des Landkreises) festgestellt wurde.

Hier haben Sie zudem die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • SEPA-Lastschrift
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