Kommunale Eingliederungsleistungen beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Jobcenter - Dienststelle BRV
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4646
Telefax: 04761 983-4699
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­job­cen­ter

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Jobcenter - Dienststelle ROW
Weicheler Damm 9-11
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3728
Telefax: 04261 983-3799
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­job­cen­ter

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Jobcenter - Dienststelle Zeven
Bremer Straße 19
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6749
Telefax: 04281 983-6750
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­job­cen­ter

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
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Teaser

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, kann das Jobcenter Sie durch Beratungs- und Betreuungsleistungen unterstützen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.

Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch

  • Schuldnerberatung,
  • psychosoziale Betreuung oder
  • Suchtberatung.

Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.

Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.

Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über

  • Suchtgefährdungen,
  • Suchtmittel oder
  • Abhängigkeit.

Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.

Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei

  • der häuslichen Pflege von Angehörigen, oder
  • der Betreuung von
    • minderjährigen Kindern oder
    • Kindern mit Behinderungen

Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.

Verfahrensablauf

Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:

  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter
  • Besprechen Sie, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen Ihnen angeboten werden können.
  • Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
  • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Jobcenter zurück.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
An wen muss ich mich wenden?

Ihr zuständiges Jobcenter

Zuständige Stelle

Jobcenter

Voraussetzungen
  • Sie müssen Bürgergeld beziehen.
  • Sie benötigen entweder
    • Schuldnerberatung,
    • psychosoziale Beratung oder
    • Suchtberatung
  • oder nachweislich Unterstützung bei
    • der Betreuung von minderjährigen Kindern,
    • Kindern mit Behinderung oder
    • bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
  • Sie benötigen diese kommunale Leistung, um wieder arbeiten zu können.
Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden. 

Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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