Meldung eines Zwischenzählers/Gartenwasserzähler

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Gemeinde Scheeßel - Fachbereich Finanzwirtschaft
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Homepage: htt­ps://ww­w.­schees­sel.­de/

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr
Do.: 14:00 - 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Büro OG 3
Herr L. Drewes
04263 / 9308-1826

Allgemeine Informationen

Die Schmutzwassergebühr entspricht in der Regel dem Verbrauch von Frischwasser. Frischwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.

  • Gartenwasserzähler müssen alle 6 Jahre auf eigene Kosten ausgewechselt werden (Eichfrist).
  • Für die Berücksichtigung des Zwischenzählers wird eine Gebühr von 10€ je Abrechnung erhoben.
  • Der Zwischenzähler muss fest in der Wasserzuleitung eingebaut sein. Zähler, die auf dem Außenwasserhahn angebracht sind, werden nicht bei der Abrechnung berücksichtigt.
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