Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Ansprechpartner/in
Einheitsgemeinde Scheeßel
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 9308-0
Telefax: 04263 9308-1809
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­schees­sel.­de/
 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

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