Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

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Frau S. Bassen
Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer EG 12 // EG
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 9308-1832
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Frau D. Landgraf
Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer EG 12 // EG
Untervogtplatz 1
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Teaser

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Allgemeine Informationen

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

  • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?

Örtliche Ausweisbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls digitales biometrisches Passfoto
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,00 EUR
    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • :37,00 EUR
    für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • :37,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • :37,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • :22,80 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • :22,80 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • :22,80 EUR
    für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • :22,80 EUR
    für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • :13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • :13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • :13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • :13,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • :13,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • :13,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • :30,00 EUR
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :30,00 EUR
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :30,00 EUR
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :30,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :30,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :6,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
  • :6,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
  • :
    Anschriftsänderung
  • :
    Anschriftsänderung
  • :15,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
  • :15,00 EUR
    Vorkasse notwendig
    Erläuterung zur Gebührenbildung
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
  • :
    Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
  • :
    Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
  • :6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
  • :10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
  • :10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Was sollte ich noch wissen?

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

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