Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.
Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Jugendamt - Dienststelle ROW | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2501 Telefax: 04261 983-2549 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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| Jugendamt - Dienststelle Zeven | |
| Mückenburg 26 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6020 Telefax: 04281 983-6030 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
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| Jugendamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4501 Telefax: 04761 983-4548 E-Mail: jugendamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:
- Erkennen und Ausbauen der Kompetenzen der Familienmitglieder
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Stärkung der Konfliktfähigkeit
- Förderung eines harmonischen Miteinanders
Verfahrensablauf
Der konkrete Verfahrensablauf zur Beantragung einer Hilfe zur Erziehung gestaltet sich wie folgt:
- Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle, meist das Jugendamt, das prüft, ob und welche Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind.
- Sie erhalten Beratung zur geeigneten Hilfeform und Unterstützung bei der Antragstellung, auch Informationen zu alternativen Hilfen.
- Bei einem Beratungsgespräch werden die Situation und Bedürfnisse der Familie analysiert
- Nach Antragstellung und Bewilligung der Hilfe wird ein gemeinsamer Hilfeplan erstellt, in dem Ziele, Art und Umfang der Hilfe festgelegt werden.
- Im Hilfeplanverfahren sind alle Beteiligten einbezogen: Eltern, Kinder oder Jugendliche, Jugendamt und Leistungserbringer
- Wichtig ist, dass die Hilfe zum Wohl des Kindes dient und alle Familienmitglieder davon profitieren
- Während der Hilfe erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Hilfeplans, um den bestmöglichen Erfolg sicherzustellen
Dieser strukturierte Ablauf stellt sicher, dass Hilfen zur Erziehung passgenau und auf die individuellen Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das örtliche Jugendamt
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Sozialpädagogische Familienhilfe sind:
- Sie muss dem betroffenen Kind oder Jugendlichen helfen
- Es liegen Probleme bei der Alltagsorganisation, im Umgang mit Ämtern, Schulen oder Ärzten sowie Versorgungs- und Erziehungsproblemen vor
- Das Kindeswohl ist ohne Hilfe nicht gewährleistet
- Die Familie ist bereit, Hilfe anzunehmen und aktiv an Veränderungen mitzuarbeiten
- Die Hilfe erfolgt in der Regel auf freiwilliger Basis und in der Wohnung der Familie
- Es wird erwartet, dass durch die Unterstützung die Eigenkräfte der Familie gestärkt wird
Diese Voraussetzungen sichern die zielgerichtete Förderung der Erziehungsfähigkeit und des Kindeswohls.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Hinweis:
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben