Die Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, mit der eine Person für eine andere Person bestimmte oder alle rechtliche Angelegenheiten erledigen darf. Mit der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht kann in gesunden Tagen einer möglichen rechtlichen Betreuung vorgebeugt werden. Die Vorsorgevollmacht kann zum Tragen kommen, wenn durch Krankheit, Unfall oder fortschreitendem Alter selbst nicht mehr gehandelt werden kann. Der Vollmachtnehmer kann in solchen Fällen stellvertretend für den Vollmachtgeber handeln. Sie setzt uneingeschränktes Vertrauen zur bevollmächtigten Person voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
Sollte keine Vertrauensperson vorhanden sein, kann eine Betreuungsverfügung in Betracht gezogen werden. Sofern es für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedarf, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen. Für diesen Fall können Sie eine schriftliche Betreuungsverfügung treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll. Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln.
Die Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sollten aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden. Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Vorsorgeregister, in dem Sie alle Daten hinterlegen können (www.vorsorgeregister.de).
Die Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung ist mit Unterschrift gültig. Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Herr Peter Schäfer | |
| Amt / Bereich Gesundheitsamt - Dienststelle ROW Gesundheitsamt Bahnhofstr. 15 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3274 E-Mail: betreuungsstelle@lk-row.de | |
| Frau Kira Wahlers | |
| Amt / Bereich Gesundheitsamt - Dienststelle ROW Gesundheitsamt Bahnhofstr. 15 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3271 E-Mail: betreuungsstelle@lk-row.de | |
| Frau Aljes | |
| Amt / Bereich Gesundheitsamt - Dienststelle Zeven Gesundheitsamt, Dienststelle Zeven Dr.-Otto-Straße 2 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6238 E-Mail: betreuungsstelle@lk-row.de | |
| Frau Schäfer | |
| Amt / Bereich Gesundheitsamt - Dienststelle BRV Gesundheitsamt, Dienststelle Bremervörde Amtsallee 4 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-5225 E-Mail: betreuungsstelle@lk-row.de | |
| Frau Cordes | |
| Amt / Bereich Gesundheitsamt - Dienststelle BRV Gesundheitsamt, Dienststelle Bremervörde Amtsallee 4 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-5224 E-Mail: betreuungsstelle@lk-row.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach Terminvereinbarung suchen Sie die Betreuungsstelle persönlich mit der Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf. Im Beisein der oder des Mitarbeitenden ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf den Beglaubigungsvermerk. Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Betreuungsstelle des Landkreis Rotenburg (Wümme), mit Standorten in Bremervörde, Rotenburg und Zeven.
Die Ansprechpartner sind auf der rechten Seite der Website zu entnehmen.
Voraussetzungen
| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. |
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?
Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00. Liegt Bedürftigkeit vor, kann die Gebühr erlassen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist nicht fristgebunden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Beglaubigung direkt im Termin vor Ort.
Rechtsbehelf
Keine
Anträge / Formulare
Es muss vorab kein Antrag gestellt werden. Formularvordrucke gibt es nicht.
Was sollte ich noch wissen?
Unterstützende Institutionen
Adressen von Betreuungsvereinen können Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht bekommen.
Hier können Sie Formulare, Adressen und Hilfe über das Internet finden:
- Formulare in verschiedenen Sprachen für Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - BMJV)
- Leichte Sprache: Merk-Blätter Betreuungs-Recht und Vorsorge-Vollmacht vom Bundes-Ministerium der Justiz und für Verbraucher-Schutz (BMJV)
- Die Landesbetreuungsstelle mit einer Weiterleitung zum Download der Liste der anerkannten Betreuungsvereine; PDF; nicht barrierefrei
- FreiwilligenServer Niedersachsen – Das Portal für bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe in Niedersachsen: Betreuungsstellen für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
- Betreuungsregister der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.