Antrag auf Genehmigung einer Plakatierung gemäß §18 NStrG

Vorspann

Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Plakatierung ein.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung & Soziales.

Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine schriftliche, gebührenpflichtige Genehmigung. Erst mit Erhalt der schriftlichen Genehmigung ist eine Plakatierung mit den darin genannten Auflagen und an den darin angegebenen Orten/Stellen erlaubt. 

Entsprechende Satzungen:

  1. Sondernutzungssatzung
  2. Sondernutzungsgebührensatzung
Angaben zum Antragsteller/Verantwortlichen

Angaben zum Antragsteller/Verantwortlichen

Vorname und Name bzw. Firmen- oder Vereinsname
falls abweichend zu oben
Telefon
für evtl. Rückfragen
Mobil
für evtl. Rückfragen
Angaben zur Veranstaltung

Angaben zur Veranstaltung

Angaben zur Plakatierung

Angaben zur Plakatierung

Art der Plakatierung*
Bitte hier ein Bild des Plakats bzw. der Plakate hochladen. Wenn Sie mehr als 3 verschiedene Plakate haben, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
Erklärung

Erklärung

Ich beantrage hiermit die Erteilung einer Plakatierungserlaubnis für die oben beschriebene Plakatierung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Scheeßel. Mit ist bekannt, dass die Erlaubnis widerruflich ist und Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung erhoben werden.

Es wird versichert, dass durch die Sondernutzung

  • der Fußgänger und Fahrzeugverkehr nicht unzumutbar beeinträchtigt wird,
  • Rettungswege und Versorgungseinrichtungen freigehalten werden und
  • keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsteht.

Die einschlägigen Bestimmungen der Sondernutzungssatzung sowie weiterer Rechtsvorschriften (z.B. Straßenverkehrsrecht) werden eingehalten. 

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Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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