Ich beantrage hiermit die Erteilung einer Plakatierungserlaubnis für die oben beschriebene Plakatierung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Scheeßel. Mit ist bekannt, dass die Erlaubnis widerruflich ist und Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung erhoben werden.
Es wird versichert, dass durch die Sondernutzung
- der Fußgänger und Fahrzeugverkehr nicht unzumutbar beeinträchtigt wird,
- Rettungswege und Versorgungseinrichtungen freigehalten werden und
- keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsteht.
Die einschlägigen Bestimmungen der Sondernutzungssatzung sowie weiterer Rechtsvorschriften (z.B. Straßenverkehrsrecht) werden eingehalten.