Antrag Fischereischein

Vorspann

Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.

Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.

Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Es fällt eine Gebühr in Höhe von 35,00€ an.

Ansprechpartner/in im Rathaus

Ansprechpartner/in im Rathaus

Gemeinde Scheeßel - Fachbereich Ordnung und Soziales
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Büro EG 13
Frau M.Quack
04263 / 9308-1835

Persönliche Daten des Antragstellers

Persönliche Daten des Antragstellers

Telefon
Foto oder Kopie des Personalausweises
Fischereiprüfungszeugnis vorhanden?*
Unterschrift des Antragstellers* Icon Zum Unterschreiben auf dem Computer bitte linke Maustaste gedrückt halten
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder