Einbau Zwischenzähler (Gartenwasserzähler)

Vorspann

Meldung über den Einbau eines Zwischenzählers.

  • Gartenwasserzähler müssen alle 6 Jahre auf eigene Kosten ausgewechselt werden (Eichfrist).
  • Für die Berücksichtigung des Zwischenzählers wird eine Gebühr von 10€ je Abrechnung erhoben.

Der Zwischenzähler muss fest in der Wasserzuleitung eingebaut sein. Zähler, die auf dem Außenwasserhahn angebracht sind, werden nicht bei der Abrechnung berücksichtigt.

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Online-Antrages die Informationen zum Zwischenzähler (Gartenwasserzähler).

Objekt/Liegenschaft wo der Zähler eingebaut wurde

Objekt/Liegenschaft wo der Zähler eingebaut wurde

(Abbendorf, Bartelsdorf,..)
Eigentümer der Liegenschaft

Eigentümer der Liegenschaft

Telefon
Art des Zählers:*
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Allgemeiner Hinweis:

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Datenschutz

Datenschutz

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