Über dieses Formular können Vereine und Verbände einen Antrag auf Förderung von Investitionsmaßnahmen stellen. Grundlage ist die geltende Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden in der Einheitsgemeinde Scheeßel.
Der Antrag ist spätestens bis zum 15. August des Vorjahres einzureichen.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Unvollständige Angaben können zu Rückfragen oder Verzögerungen in der Bearbeitung führen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.