nach §14 oder §55c Gewerbeordnung (GewO)
Anschriften (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Betriebsstätte
Hauptniederlassung
Frühere Betriebstätte
Weitere Angaben
Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen
Hinweis: diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in der Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstraße oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Baurecht.
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