Gewerbe Anmeldung

Vorspann

nach §14 oder §55c Gewerbeordnung (GewO)

Angaben zum Betriebsinhaber

Angaben zum Betriebsinhaber

(bei GbR: Angaben der weiteren Gesellschafter)
Eintrag im Handels-, Genossenschafts-, oder Vereinsregister, ggf. Nummer im Stiftungsverzeichnis
Eintrag im Handels-, Genossenschafts-, oder Vereinsregister, ggf. Nummer im Stiftungsverzeichnis
z.B. Gaststätte Zum grünen Baum, Friseur Haargenau...
Angaben zur Person

Angaben zur Person

nur bei Abweichung vom Namen
Staatsangehörigkeit
Telefon
Angaben zum Betrieb

Angaben zum Betrieb

nur bei Personengesellschaften / juristischen Personen (bei mehr als einer Person, Beiblatt GewA ausfüllen)
Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor?
nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen)

Anschriften (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Betriebsstätte

Betriebsstätte
Telefonische Erreichbarkeit
Betriebsstätte
Betriebsstätte

Hauptniederlassung

Falls die Betriebsstätte lediglich Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle ist
Telefonische Erreichbarkeit
Hauptniederlassung
Hauptniederlassung

Frühere Betriebstätte

Frühere Betriebstätte
Telefonische Erreichbarkeit
Frühere Betriebstätte
Frühere Betriebstätte

Weitere Angaben

z.B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln; bei mehreren Tätigkeiten bitte den Schwerpunkt zuerst angeben

Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen

einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers
einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers
Die Anmeldung wird erstattet für:
Grund der Neuerrichtung / der Übernahme
Außer bei Neugründung
Angaben des bisherigen gesetzlichen Versicherungsträgers
Außer bei Neugründung
Angabe der bisherigen Mitgliedsnummer
Falls die betriebsinhabende Person für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist, der einen Aufenthaltstitel benötigt:

Falls die betriebsinhabende Person für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder Ausländer ist, der einen Aufenthaltstitel benötigt:

Liegt eine Erlaubnis vor?
Liegt eine Handwerkskarte vor?Nur für Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung
Liegt eine Aufenthaltsgenehmigung vor?nur für Ausländer
Enthält der Aufenthaltstitel eine die Erwerbstätigkeit betreffende Auflage und /oder Beschränkung?

Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Baurecht.

Kopie Personalausweis, ggf. Erlaubnis, Handwerkskarte, Handelsregisterauszug, eilende Behörde...
Unterschrift Icon
Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

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