Hundesteuer

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Gemeinde Scheeßel - Fachbereich Finanzwirtschaft
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Homepage: htt­ps://ww­w.­schees­sel.­de/

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr
Do.: 14:00 - 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Büro OG 3
Herr L. Drewes
04263 / 9308-1826

Allgemeine Informationen

Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Scheeßel ist die Haltung von Hunden, die älter als drei Monate sind, steuerpflichtig. Wenn Sie sich einen Hund anschaffen oder mit einem Hund in die Gemeinde ziehen, müssen Sie den Hund innerhalb einer Woche anmelden. Hierzu füllen Sie bitte die Anmeldung aus und senden uns diese zu. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Bei der Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Die Hundesteuer beträgt jährlich ab dem 01.01.2024:

  • für den ersten Hund 48,00 €
  • für den zweiten Hund 80,00 € und
  • für jeden weiteren Hund 105,00 €

Die Hundesteuer für gefährliche Hunde beträgt jährlich ab dem 01.01.2024:

  • je Hund 500,-- Euro

Der Tatbestand "gefährlicher Hund" hat nichts mit der Rasse des Hundes zu tun. Die gesonderte Hundesteuer betrifft Hunde, die in der Vergangenheit bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen sind und bei denen die Gefährlichkeit durch eine Behörde (z.B. das Veterinäramt des Landkreises) festgestellt wurde.

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • SEPA-Lastschrift
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