Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Scheeßel ist die Haltung von Hunden, die älter als drei Monate sind, steuerpflichtig. Wenn Sie sich einen Hund anschaffen oder mit einem Hund in die Gemeinde ziehen, müssen Sie den Hund innerhalb einer Woche anmelden. Hierzu füllen Sie bitte die Anmeldung aus und senden uns diese zu. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Bei der Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.