Dies ist der Antrag auf Überlassung von Räumen für eine außerschulische Nutzung für die Turnhalle, Sporthalle, Küche/Caféteria und Aula der Beeke Schule.
Räume gemeindeeigener Schulen (Sporthallen, Festsäle, allgemeine- und Fachunterrichtsräume) können
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- rechtsfähigen Vereinen und Organisationen für Unterrichtszwecke
- Einrichtungen der Jugendpflege und der Erwachsenenbildung
- Sportvereinen, die Mitglied im Kreissportbund sind
- Religionsgesellschaften (religiöse Gemeinschaften)
- karitativen Vereinen
auf besonderen Antrag zu zweckentsprechender Nutzung überlassen werden, wenn dadurch die Bedürfnisse der Schule nicht beeinträchtigt werden.
Es handelt sich zunächst um einen Antrag über die Nutzung der jeweiligen Räume. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um einen Nutzungsvertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten handelt. Ihr Antrag bedarf einer Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit der Raumüberlassung. Im Anschluss wird ein schriftlicher Nutzungsvertrag geschlossen.
Wichtig: Bevor Sie das Formular ausfüllen, müssen Sie die Terminauswahl mit dem jeweiligen Hausmeister der Schule telefonisch abstimmen. Erst wenn dies erfolgt ist, kann das Formular eingereicht werden. Den Hausmeister erreichen Sie unter folgender Nummer: 04263-932613
Es wird im Hinblick auf den anschließend abzuschließenden Nutzungsvertrag und die Zahlung eines Nutzungsentgeltes auf folgendes hingewiesen: Seitens der Gemeinde steht die reine Raumüberlassung im Vordergrund, welche mit einem Nutzungsentgelt abgegolten wird. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nettobetrag. Zum Zeitpunkt des Vertrages wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Scheeßel auf die Zahlungen des Nutzungsberechtigten aus dem Vertrag keine Umsatzsteuer zu entrichten hat. Die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung des Entgeltes aus dem Vertrag bedarf daher keiner gesonderten Rechnungsstellung. Sollte die Gemeinde Scheeßel doch umsatzsteuerpflichtig sein oder werden, hat der Nutzungsberechtigte die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum Nettobetrag zu entrichten. Die Gemeinde Scheeßel ist zur Nachberechnung bis zum Zeitpunkt der Entstehung ihrer Umsatzsteuerpflichtigkeit berechtigt.
Für Unternehmer, die nur Betriebsvorrichtungen (bspw. Küche/Werkraum) nutzen gilt folgendes: Seitens der Gemeinde steht die reine Raumüberlassung im Vordergrund, welche mit einem Nutzungsentgelt abgegolten wird. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nettobetrag. Sobald die Gemeinde hinsichtlich der Zahlungen des Nutzungsberechtigten umsatzsteuerpflichtig wird, wird das Nutzungsentgelt zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer fällig.