Nutzungsantrag Dorfgemeinschaftshäuser

Allgemeine Informationen

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Ansprechpartner 

Gemeinde Scheeßel - Fachbereich Finanzwirtschaft
Büro OG 3
Herr L. Drewes
04263 / 9308-1826

Die Eingabe bzw. das Ausfüllen des Anmeldebogens ist noch keine abschließende Nutzungsbestätigung und hat dementsprechend noch keinen Anspruch auf die Anmietung des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses zur Folge. Nachdem Sie den Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und ggf. nachgeforderte Nachweise vorgelegt haben, erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit und der Auslastung im Veranstaltungskalender. Sie erhalten dann, sofern Ihre Nutzungsanfrage positiv beantwortet werden kann, eine Rückmeldung vom jeweiligen HauswartIn und vereinbaren einen Besichtigungs- und Besprechungstermin

Regelungen zur Nutzung und Entgelte:
Die Regelungen sowie die Entgelte zur Nutzung eines Dorfgemeinschaftshauses finden Sie in den jeweiligen Benutzungs- und Entgeltordnungen auf unserer Homepage. Bitte machen Sie sich vor dem Ausfüllen der Nutzungsanfrage mit diesen vertraut. Ausnahmeregelungen sind nicht möglich, sodass eine Nutzung nur unter den in den Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Bedingungen möglich ist.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, die Nutzungsanfrage über dies Portal online durchzuführen, können Sie dies selbstverständlich auch während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer OG 3, ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass allerdings nicht sofort eine Nutzungszusage erfolgen kann.

*) Pflichtfelder