Antrag auf Überlassung von Räumen für eine außerschulische Nutzung für die Turnhalle, Sporthalle, Küche/Caféteria und Aula der Beeke Schule sowie für die der Grundschule.
Es wird im Hinblick auf den anschließend abzuschließenden Nutzungsvertrag und die Zahlung eines Nutzungsentgeltes vorab auf folgendes hingewiesen: Seitens der Gemeinde steht die reine Raumüberlassung im Vordergrund, welche mit einer Nutzungsgebühr abgegolten wird. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nettobetrag. Zum Zeitpunkt des Vertrages wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Scheeßel auf die Zahlungen des Nutzungsberechtigten aus dem Vertrag keine Umsatzsteuer zu entrichten hat. Die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung des Entgeltes aus dem Vertrag bedarf daher keiner gesonderten Rechnungsstellung. Sollte die Gemeinde Scheeßel doch umsatzsteuerpflichtig sein oder werden, hat der Nutzungsberechtigte die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum Nettobetrag zu entrichten. Die Gemeinde Scheeßel ist zur Nachberechnung bis zum Zeitpunkt der Entstehung ihrer Umsatzsteuerpflichtigkeit zurück berechtigt.
Für Unternehmer, die nur Betriebsvorrichtungen (bspw. Küche/Werkraum) nutzen gilt folgendes: Seitens der Gemeinde steht die reine Raumüberlassung im Vordergrund, welche mit einer Nutzungsgebühr abgegolten wird. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nettobetrag. Sobald die Gemeinde hinsichtlich der Zahlungen des Nutzungsberechtigten umsatzsteuerpflichtig wird, wird die Nutzungsgebühr zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer fällig.