Abbau Zwischenzähler (Gartenwasserzähler)

Vorspann

Meldung über den Abbau eines Zwischenzählers.

  • Gartenwasserzähler müssen alle 6 Jahre auf eigene Kosten ausgewechselt werden (Eichfrist).
  • Für die Berücksichtigung des Zwischenzählers wird eine Gebühr von 10€ je Abrechnung erhoben.
Objekt/Liegenschaft wo der Zähler eingebaut wurde

Objekt/Liegenschaft wo der Zähler eingebaut wurde

(Abbendorf, Bartelsdorf,..)
Eigentümer der Liegenschaft

Eigentümer der Liegenschaft

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Allgemeiner Hinweis:

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Datenschutz

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