Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung der Gemeinde Scheeßel
Die Gemeinde Scheeßel bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.