Für die Anlage einer Grundstückszufahrt gibt es einige Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind, bevor der Antrag gestellt wird:
- Pro Grundstück wird nur eine Zufahrt genehmigt. Soll eine vorhandene Zufahrt verlegt werden, so muss die alte Zufahrt zurückgebaut werden. Bei Gewebegrundstücken in Gewerbegebieten kann im Einzelfall auch eine weitere Zufahrt zugelassen werden.
- Geplante Zufahrten, die an einem Parkstreifen liegen und dadurch Parkplätze an der öffentlichen Straße in Anspruch nehmen, werden nicht genehmigt.
- Beträgt die Gehwegbreite bzw. Grundstücksbreite zwischen Außenkante Bord und Grundstücksgrenze mehr als 2,25m, so sind anstatt Borde die sogenannten Einfahrtschwellen einzubauen. Die Vorgabe, ob Borde oder Einfahrtschwellen eingesetzt werden müssen, wird in der Genehmigung festgelegt.
- Neue bzw. zusätzliche Zufahrten zu privaten Grundstücken werden in einer Breite von 3,00m zuzüglich 2x100m für Bordabsenkungen genehmigt. Für Gewerbegrundstücke in Gewerbegebieten kann aufgrund von LKW-Verkehr eine breitere Zufahrt genehmigt werden.