Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung

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Gemeinde Scheeßel - Fachbereich Ordnung und Soziales
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Homepage: htt­ps://ww­w.­schees­sel.­de/

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr
Do.: 14:00 - 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:

  • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Allgemeine Informationen

Gemäß §14 Abs. 1 GewO muss der Beginn eines Gewerbes oder einer Zweigstelle der zuständigen Behörde zeitgleich angezeigt werden.

Das Gleiche gilt auch, wenn

  • der Betrieb verlegt wird,
  • der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren und Leistungen ausgedehnt wird,
  • der Name des Gewerbes geändert wird oder
  • der Betrieb aufgegeben wird.

Dementsprechend wird davon abgesehen, Gewerbemeldungen für die Zukunft vorzunehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer (Registerauszug)
  • (ggf. Erlaubnisurkunde), ggf. Anzeige eines Gaststättengewerbes mit Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
  • Gewerbeanmeldung 30,00€
  • Gewerbeummeldung 30,00€
  • Gewerbeabmeldung 20,00€
  • Neuausstellung Gewerbemeldung 18,00€
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