Meldung eines Zwischenzählers (Gartenwasserzähler)

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr L. Drewes
Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer OG 3 // 1. OG
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 93081826
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Schmutzwassergebühr entspricht in der Regel dem Verbrauch von Frischwasser. Frischwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.

  • Gartenwasserzähler müssen alle 6 Jahre auf eigene Kosten ausgewechselt werden (Eichfrist).
  • Für die Berücksichtigung des Zwischenzählers wird eine Gebühr von 10€ je Abrechnung erhoben.
  • Der Zwischenzähler muss fest in der Wasserzuleitung eingebaut sein. Zähler, die auf dem Außenwasserhahn angebracht sind, werden nicht bei der Abrechnung berücksichtigt.
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