Nutzungsantrag Dorfgemeinschaftshäuser

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr L. Drewes
Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer OG 3 // 1. OG
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 93081826
E-Mail:

Teaser

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, die Nutzungsanfrage über dies Portal online durchzuführen, können Sie dies selbstverständlich auch während der Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer OG 3, ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass allerdings nicht sofort eine Nutzungszusage erfolgen kann.

Allgemeine Informationen

Die Eingabe bzw. das Ausfüllen des Anmeldebogens ist noch keine abschließende Nutzungsbestätigung und hat dementsprechend noch keinen Anspruch auf die Anmietung des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses zur Folge.

Nachdem Sie den Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und ggf. nachgeforderte Nachweise vorgelegt haben, erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit und der Auslastung im Veranstaltungskalender.

Sie erhalten dann, sofern Ihre Nutzungsanfrage positiv beantwortet werden kann, eine Rückmeldung vom jeweiligen HauswartIn und vereinbaren einen Besichtigungs- und Besprechungstermin

Regelungen zur Nutzung und Entgelte

Die Regelungen sowie die Entgelte zur Nutzung eines Dorfgemeinschaftshauses finden Sie in den jeweiligen Benutzungs- und Entgeltordnungen auf unserer Homepage. Bitte machen Sie sich vor dem Ausfüllen der Nutzungsanfrage mit diesen vertraut.

Ausnahmeregelungen sind nicht möglich, sodass eine Nutzung nur unter den in den Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Bedingungen möglich ist.

Voraussetzungen

Nutzerkreis

Die Dorfgemeinschaftshäuser stehen nur EinwohnerInnen, Vereinen, Unternehmen und Organisationen der Gemeinde Scheeßel zur Verfügung.

Darüber hinaus können die Dorfgemeinschaftshäuser nur von Personen angemietet werden, welche mind. 5 Jahre ihren festen Wohnsitz in der Gemeinde Scheeßel hatten oder für Trauerfeiern, sofern die Beisetzung auf einem Friedhof in der Gemeinde Scheeßel (hierzu zählen auch etwaige kirchliche Friedhöfe) erfolgt. Die Gemeinde Scheeßel behält sich vor, entsprechende Nachweise einzufordern.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmietung eines Dorfgemeinschaftshauses ist bei dem Besichtigungs- und Besprechungstermin der Gemeinde Scheeßel ein einmaliges SEPA Lastschriftmandat zu erteilen.

Nach Beendigung der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer erfolgt die Abrechnung mittels einer Rechnungsstellung und anschließend der Einzug der Kosten von dem angegebenen Bankkonto.

Hinweise zur Umsatzsteuer

Seitens der Gemeinde steht die reine Raumüberlassung im Vordergrund, welche mit einem Nutzungsentgelt abgegolten wird. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nettobetrag. Zum Zeitpunkt der Nutzungsüberlassung wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Scheeßel auf die Zahlungen des Nutzungsberechtigten keine Umsatzsteuer zu entrichten hat.

Sollte die Gemeinde Scheeßel doch umsatzsteuerpflichtig sein oder werden, hat der Nutzungsberechtigte die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum Nettobetrag zu entrichten. Die Gemeinde Scheeßel ist zur Nachberechnung bis zum Zeitpunkt der Entstehung ihrer Umsatzsteuerpflichtigkeit zurück berechtigt.

Für Unternehmer, die nur Betriebsvorrichtungen (bspw. Küche) nutzen gilt folgendes: Seitens der Gemeinde steht die reine Raumüberlassung im Vordergrund, welche mit einer Nutzungsgebühr abgegolten wird. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Nettobetrag. Sobald die Gemeinde hinsichtlich der Zahlungen des Nutzungsberechtigten umsatzsteuerpflichtig wird, wird die Nutzungsgebühr zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer fällig.

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