Anzeige eines Gaststättenbetriebes

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. Quack
Rathaus der Gemeinde Scheeßel, Zimmer EG 13 // EG
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
Telefon: 04263 93081835
E-Mail:

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.5.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. 

  • Gebühr: 30,00 EUR (per Gebührenbescheid)

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.5.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. 

  • Gebühr: 30,00 EUR (per Gebührenbescheid)
Anträge / Formulare
  • Formular: Anzeige eines Gaststättengewerbes
  • Alternativ kann die Anzeige auch durch die Gewerbeanzeige, unter Verwendung der Anzeigenvordrucke GewA 1 und GewA 2, erstattet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewerbeanzeige dann mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen erstattet wird und dass in der Gewerbeanzeige angegeben wird, ob alkoholische Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sollen.
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