Die Schmutzwassergebühr entspricht in der Regel dem Verbrauch von Frischwasser. Frischwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
- Gartenwasserzähler müssen alle 6 Jahre auf eigene Kosten ausgewechselt werden (Eichfrist).
- Für die Berücksichtigung des Zwischenzählers wird eine Gebühr von 10€ je Abrechnung erhoben.
- Der Zwischenzähler muss fest in der Wasserzuleitung eingebaut sein. Zähler, die auf dem Außenwasserhahn angebracht sind, werden nicht bei der Abrechnung berücksichtigt.